colada
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Allgemeine Geschäfts-
Bedingungen colada
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Allgemeines und Geltungsbereich
  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Bestandteil jedes Vertrags mit der colada ag, Neutalstrasse 60, CH-8207 Schaffhausen (nachfolgend colada) und ihren Kunden.
  2. Vertragliche Beziehungen, die im Zusammenhang mit Leistungen und Lieferungen von colada zwischen ihren Kunden und Drittanbietern entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter.
  3. Abweichende Regelungen oder Vereinbarungen zu den hier getroffenen Vereinbarungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von colada wirksam. Darüber hinaus bedürfen alle Änderungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
  4. colada ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter https://www.colada.info verlinkt.
  5. Wir können diese AGB aktualisieren, um Änderungen unserer Geschäftspraktiken widerzuspiegeln. Wenn wir wesentliche Änderungen vornehmen, werden wir Sie durch eine Benachrichtigung auf dieser Website vor Inkrafttreten der Änderungen informieren. Wir empfehlen Ihnen, diese Seite regelmäßig auf die neuesten Informationen über unsere Datenschutzpraktiken zu überprüfen.
  1. Sofern in Verträgen oder Leistungsbeschreibungen keine anderslautende Regelung getroffen wurde, kommt ein Vertrag stillschweigend zustande, wenn colada auf ein Angebot des Kunden hin Erfüllungshandlungen unternimmt.
  2. colada behält sich das Recht vor, den Antrag auf Abschluss des Vertrages nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  3. Alle gelieferten Services (Applikationen), Dienstleistungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von colada.
  4. Kommt ein Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist colada berechtigt, gelieferte oder zu liefernde Services, Dienstleistungen und Waren zur Sicherung der eigenen Rechte zurückzuhalten, zurückzufordern, bzw. zurückzunehmen. Dieses Recht erstreckt sich insbesondere auch auf Services, Dienstleistungen und Waren, die aus anderen Verträgen mit dem Kunden existieren.
  5. Kommt ein Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist colada auch berechtigt, jedwede Dienstleistung, insbesondere auch die aus anderen Verträgen, auf Zeit unbefristet oder gänzlich einzustellen, soweit diese Massnahme dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde.
Eigentumsvorbehalt und Zustandekommen von Verträgen
  1. Die Pflichten zur Leistung von colada ergeben sich jeweils aus diesen AGB, den Leistungsbeschreibungen jeweiliger Applikationen oder Services, die mit dem Kunden unter Hinweis auf diese AGB geschlossen wurden.
  2. Auf kostenlose Zusatzleistungen, sofern sie zur Zeit des Vertragsabschlusses bestehen, hat der Kunde keinerlei Erfüllungsanspruch.
  3. colada ist zudem berechtigt, kostenlose Leistungen in entgeltpflichtige Leistungen umzuwandeln. Der Kunde ist von colada darauf mit angemessener Frist hinzuweisen
  4. colada ist jederzeit berechtigt, die ihm obliegenden Leistungen in Teilen oder im Ganzen von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen zu lassen.
  5. Dies gilt für alle Verträge und für die gesamte Dauer der Verträge zwischen colada und dem Kunden.
Leistungspflichten
  1. Soweit der Kunde im Rahmen der durch colada als Service Provider SP oder Application Service Provider erbrachten Leistungen eigene Internetangebote veröffentlicht, hat der Kunde sicherzustellen, dass erweder gegen schweizerisches Recht noch gegen das Recht – insbesondere Urheberrecht, Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht seines Heimatlandes verstösst.
  2. colada behält sich vor, vom oder im Auftrag des Kunden gespeicherte Webseiten jederzeit zu sperren, insbesondere wenn colada durch staatliche Organe dazu aufgefordert wird.
  3. Sollte der Kunde die Unbedenklichkeit der Inhalte bedenkenlos nachweisen, wird colada die entsprechenden Domains oder Dienstleistungen wieder freischalten.
Rechte Dritter
  1. Der Kunde versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäss und vollständig sind.
  2. Erhält der Kunde Zugangsdaten und Kennworte, wird er diese mit grösster Sorgfalt aufbewahren, um Missbrauch zu verhindern. Der Kunde ist ausdrücklich angehalten, die Kennworte regelmässig zu wechseln. Sobald der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass seine Zugangsdaten einem unbefugten Gebrauch ausgesetzt werden oder diese Dritten zugänglich geworden sind, wird er colada sofort informieren.
  3. Soweit der Kunde im Rahmen der durch colada erbrachten Leistungen eigene Angebote veröffentlicht, weist colada den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass er für die Inhalte, insbesondere auch Beiträge Dritter verantwortlich ist und dies durch geeignete Massnahmen auf seiner Website auch nach aussen hin deutlich dokumentieren muss.
  4. Der Kunde versichert, die Infrastrukturen von colada und ihrer Partnerunternehmen nicht missbräuchlich zu nutzen. Dies gilt für unbefugtes Eindringen auf andere Bereiche, für Portscanning, Hacking, wie für das unaufgeforderte Versenden von elektronischen Mails (SPAM), für die Bereitstellung illegaler Inhalte (z.B. Musikpiraterie, Softwarepiraterie, Kinderpornografie) und/oder fanatische, politisch extremistische rechtswidrige oder rechtlich bedenkliche Inhalte ebenso. Für die Bereitstellung erotischer Inhalte hat der Kunde die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere den Jugendschutz.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, die von colada zur Verfügung gestellte Infrastruktur, insbesondere Server nicht in unzumutbarer Weise zu belasten.
  6. Verstösse gegen die Nutzungsbestimmungen und die Vereinbarungen der AGB können zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und/oder Stellung von Schadensersatzforderungen seitens colada führen.
Pflichten des Kunden
  1. Die zu erbringenden Leistungen werden vor Aufnahme der Erbringung derselben zwischen colada und dem Kunden abgesprochen. Der Kunde erhält hierzu eine Leistungsbeschreibung der zu entwickelnden Software und ein damit verbundenes Angebot.
  2. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wird, wird die Bezahlung der durch colada zu erbringenden Leistungen in drei Teilen vollzogen. Der erste Teil wird mit der Aufnahme der Erbringung derselben fällig, der zweite mit der Abgabe, der dritte nach einer im Angebot festgelegten Testphase (in der Regel nach 2 Wochen).
  3. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges sind für den Kunden kostenpflichtig. Die Änderungen werden von colada in einem neuen Angebot festgehalten. Diese begründen damit auch einen neuen Vertrag.
  4. Service und Support im Rahmen des bestellten Leistungsumfanges müssen nicht explizit angeboten werden, sondern werden nach Aufwand über sog. Tickets regelmässig, in der Regel monatlich, abgerechnet.
  5. Das Urheberrecht an allen durch colada entwickelten Leistungen und Entwicklungen verbleibt ohne anderslautende, schriftliche Vereinbarung bei colada. Der Kunde darf diese weder weiterverkaufen, noch vollständig oder in Teilen zur Nutzung für Dritte freigeben.
  6. Die von dem colada zu erbringenden Leistungen und Lieferungen werden mit einem Fertigungsstellungstermin im Angebot versehen. colada fühlt sich an diesen Termin gebunden.
  7. Gerät der Kunde seinerseits mit der Bereitstellung vereinbarter Daten und Leistungen in Verzug, verlängert sich diese Durchführungsfrist angemessen, mindestens um das Zweifache der Zeitdauer des Lieferverzugs seitens des Kunden.
  8. Betreibt der Kunde im Rahmen der durch colada erbrachten Leistungen eine Landingpage, Eventportal, Teilnehmerregistrierung oder eine ähnliche Applikation, so versichert colada, die Verfügbarkeit so hoch wie möglich zu halten. colada übernimmt keinerlei Haftung, soweit sich mögliche Störungen der Verfügbarkeit dem Einfluss von colada entziehen (Verschulden Dritter, höhere Gewalt).
  9. Monatlich kann 1 % der Betriebszeit für Wartungsarbeiten aufgewendet werden, für diese Zeit kann keine Verfügbarkeit zugesichert werden.
  10. colada ist berechtigt, jederzeit neuere und oder andere Technologien, Verfahren und Server zur Erbringung ihrer Leistungen einzusetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und keine Nachteile entstehen oder dies nicht ausdrücklich in schriftlicher Form dem Kunden abweichend versichert wurde. Insbesondere hat der Kunde keinen Anspruch auf die Nutzung bestimmter IP – Adressen.
Softwareentwicklung und ASP
  1. Soweit colada im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen Registrierung und/oder Pflege von Internet- Domains durchführt, wird colada zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle nur als Vermittler tätig.
  2. Auf die Domainvergabe hat colada keinerlei Einfluss. colada übernimmt keine Gewähr, dass die durch den Kunden beauftragten Domains auch wirklich für diesen registriert werden. Gibt der Kunde in entsprechenden Aufträgen mehrere Domain-Namensvarianten an, so kann colada frei aus diesen Alternativen wählen.
  3. Sofern der Kunde von Dritter Seite aufgefordert wird, Domainnamen aufzugeben, wird er colada hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
  4. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf die unzulässige Verwendung von Internetdomains und Namen beruhen, stellt der Kunde colada ausdrücklich frei.
Domains und Registrierungen
  1. colada ist berechtigt, jedwede Leistung gegenüber dem Kunden zu verweigern, wenn der Kunde sich mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 4 Wochen im Rückstand befindet. Verweigert colada Leistungen aus diesem Grunde, begründet dies kein Recht auf Minderung seitens des Kunden.
  2. colada ist berechtigt, Leistungen einzuschränken oder zu verweigern, sofern sie von einer verschlechterten Vermögenslage des Kunden erfährt. Er kann die weitere Erbringung von einer entsprechenden Sicherheit in Form einer Vorauszahlung abhängig machen.
  3. Sollte der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstossen, ist der colada berechtigt, seine Leistungen einzuschränken oder auszusetzen.
  4. Eine Sperrung oder Einschränkung schliesst nicht automatisch eine Beendigung des Vertragsverhältnisses ein und entbindet den Kunden weder von seiner Leistungspflicht noch von anderen Pflichten (z.B. Haftungspflicht).
Leistungsverweigerung und Sperrung durch colada
  1. Für Laufzeitverträge im Rahmen der erbrachten Leistungen gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten, soweit dies im Angebot nicht ausdrücklich abweichend festgehalten wurde.
  2. Davon unberührt können die Vertragslaufzeiten für Registrierungen (die vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und den Registrierungsstellen darstellen) abweichen.
  3. Für die ordentliche Kündigung ist die im Angebot vereinbarte Frist ausschlaggebend. Sollte im Angebot keine Kündigungsfrist angegeben sein, gilt für unbefristete Verträge eine Frist von einem Monat zum Ende des Quartals, für Jahresverträge eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres. Die Fristen gelten für den Kunden und colada gleichermassen.
  4. Das Recht des Kunden und von colada zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. colada kann insbesondere dann von diesem Recht Gebrauch machen, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine oder gegen mehrere in dieser Vereinbarung geregelten Pflichten oder Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag verstösst.
  5. Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.
Vertragsdauer und Kündigung
  1. colada haftet für vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Schäden, maximal bis zu Höhe des Auftragswertes. Haftungs- und Schadensersatzansprüche aus der Nichtverfügbarkeit von Applikationen und Webseiten sind auf die Höhe des Auftragswertes (eine Jahresmiete) beschränkt. Die Haftung bei Personenschäden bleibt hiervon unberührt. Gleiches gilt für die Haftung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Diese Regelung gilt für colada und alle Mitarbeiter von colada sowie für alle im Auftrag von colada handelnden und bestellten Erfüllungsgehilfen.
  2. Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden sowie Schäden aus entgangenem Gewinn sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, colada im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen der Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
Haftung und Haftungsfreistellung
  1. Die Vertragspartner bewahren für alle Informationen und Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertragsverhältnis stehen, Stillschweigen.
  2. Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen.
  3. colada verpflichtet sich, Unterlagen, Daten und Informationen von und über den Kunden sorgfältig aufzubewahren. Näheres erklärt colada in seiner Datenschutzerklärung in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Diese wird in elektronischer Form unter http://www.colada.info zur Einsicht bereitgehalten.
Datenschutz und Geheimhaltung
  1. Es findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.
  2. Gerichtsstand ist Schaffhausen.
  3. Sollte eine Bestimmung oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  4. An dieser Stelle der unwirksamen und / oder undurchführbaren Bedingung und/oder der Lücke tritt ersatzweise eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Bestimmung, welche beide Parteien getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmungen gekannt hätten.
Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen und Preise
  1. Für Lieferung oder Bereitstellung von Services, Dienstleistungen und Waren seitens colada an den Kunden, die sich aus dem Vertrag ergeben, sind die aktuellen Preislisten massgeblich. Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich Steuern sowie anfallender Transport und/oder Versandkosten.
  2. Rechnungen von colada sind nach Rechnungslegung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart.
  3. Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er ab Fälligkeitszeitpunkt einen Verzugszins in Höhe von 10% jährlich.
  4. Im Falle des Zahlungsverzugs ist colada berechtigt, kostenpflichtige Mahnungen (Preise nach aktueller Preisliste) auszustellen.
  5. Bei Überweisungen aus dem Ausland hat der Kunde gegebenenfalls eigene und als auch fremde Bankspesen zu bezahlen, zusätzlich zum Rechnungsbetrag.
  6. Sind diese Kosten dem Kunden nicht bekannt oder nicht in voller Höhe bekannt, oder wird der Rechnungsbetrag um die Höhe der Bankspesen gemindert gutgeschrieben, so hat der Kunde den Fehlbetrag binnen 10 Tagen nach zu überweisen, beginnend ab dem Tag, ab dem es ihm möglich gewesen wäre, dies zu bemerken.
  7. colada erstellt alle Rechnungen in elektronischer Form (PDF per E-Mail). Auf Wunsch kann der Kunde eine gedruckte Rechnung erhalten. Allfällige Mehrkosten sind durch den Kunden zu tragen.
  8. Gegen Forderungen von colada kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden. Der Kunde ist grundsätzlich nur dann hierzu berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  9. Bei Kündigung des Vertrages durch den Kunden, erhält der Kunde am Ende des vereinbarten Zahlungszeitraumes keine Gutschrift.
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